Laut Koalitionsvertrag ist die Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte geplant (vgl. Nr. 33/2018). Bislang gibt es dazu allerdings noch keine gesetzliche Initiative, so dass eine Neuregelung zum 1.1.2019 kaum noch möglich ist. Die Abgrenzung der Einkünfte unter dem Steuerjahr dürfte zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen. Jetzt liegt eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Umsetzung der Koalitionsvorgabe vor. Danach wird die Bundesregierung verpflichtet, einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung vorzulegen (Quelle: Bundestags-Drucksache 19/4226).
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