Noch immer sitzt einigen Kollegen der Schrecken in den Knochen, als der „Bankberater” Ihnen vor genau 10 Jahren die Lehmann-Pleite offenbarte – mit all den Folgen für das privat Angesparte und für das GmbH-Vermögen, das sie in spekulative Anlagen investiert hatten. Unterdessen hat sich zumindest eine Erkenntnis durchgesetzt: Wie jeder andere Vertriebler steht auch jeder Bankangestellte unter Erfolgsdruck. Unterm Strich zählt, was die Bank verdient. Doch trotz Bankenregulierung – Stichworte: Einlagensicherung, Prospekthaftung und Beratungsprotokoll (vgl. Nr. 33/2018) – sind sich die meisten Experten einig darin, dass es gegen eine vergleichbare neuerliche Lehmann-Pleite keinen wirksamen Schutz gibt.
Sie sind also gut beraten, private und geschäftliche Anlageentscheidungen weiterhin nur unter sicheren Bedingungen zu treffen. Dazu gehört: 1. das Einholen von Zweit-Meinungen und Expertisen (Verbraucherzentralen, BaFin) 2. das „Produkt” verstehen und 3. die Gesellschafter einbeziehen, informieren und an der Entscheidung mitwirken lassen. Alles andere ist und bleibt fahrlässig – und ist damit im Schadensfall (Totalverlust) ein Haftungs-Risiko für jeden Geschäftsführer – geschäftlich und für die private Vorsorge.