Kategorien
Volkelt-Briefe

Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter immer noch „top secret”

Eigent­lich woll­te der Gesetz­ge­ber als Vor­bild für die Trans­pa­renz ihrer Mana­ger-Gehäl­ter glän­zen. In eini­gen Kom­mu­nen wur­den die Ver­trä­ge der Geschäfts­füh­rer ent­spre­chend geän­dert oder nur noch zu ent­spre­chend neu­en Kon­di­tio­nen ver­län­gert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass vie­le kom­mu­na­le GmbHs kein Ein­se­hen für so viel Trans­pa­renz haben und wei­ter auf Nicht­ver­öf­fent­li­chung set­zen. So das Ergeb­nis der aktu­el­len Stu­die 2018 der Zep­pe­lin Uni Fried­richs­ha­fen.

Danach …ver­öf­fent­li­chen gera­de ein­mal 16 % der kom­mu­na­len  Unter­neh­men den per­so­nen-bezo­ge­nen Ver­dienst ihrer Geschäfts­füh­rer. Aller­dings: Es gibt kei­ne ein­heit­li­chen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Eini­ge Bun­des­län­der und Kom­mu­nen haben immer noch kein Trans­pa­renz­ge­setz, das zur Offen­le­gung ver­pflich­ten wür­de. Eini­ge weni­ge Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs müs­sen aber mit der Trans­pa­renz leben.

Fol­ge: Für die Mehr­heit der Geschäfts­füh­rer ist es wei­ter­hin mög­lich, auch ein bes­se­res als das durch­schnitt­li­che Gehalt  durch­zu­set­zen – es gibt kei­ne Öffent­lich­keit, die in die Schran­ken weist. Zum ande­ren müs­sen ein­zel­ne kom­mu­na­le Bran­chen (hier: Sozia­les, Kul­tur) damit leben, dass sie ihre weit unter­durch­schnitt­li­che Ver­gü­tung nicht mit Ver­weis auf ent­spre­chend bes­se­re Ver­gleichs­zah­len – etwa in ande­ren Bun­des­län­dern oder in Kom­mu­nen mit ver­gleich­ba­rer Grö­ßen­ord­nung – auf­bes­sern können.

Auf­fäl­lig ist das Gefäl­le zu den län­der- und bun­des­ei­ge­nen Gesell­schaf­ten: Die Län­der ver­öf­fent­li­chen die Gehäl­ter jedes drit­ten öffent­li­chen Unter­neh­mens (33,3 %), der Bund macht die Gehäl­ter der Bun­des-Gesell­schaf­ten sogar zu 52 % transparent.

Schreibe einen Kommentar