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Volkelt-Briefe

Konflikte in der GmbH: Ressort-Interesse oder GmbH-Wohl – was tun?

Pla­nung ist Pla­nung und Geschäft ist Geschäft. Auf die­sen Nen­ner lässt sich ein typi­scher Geschäfts­füh­rer-Kon­flikt brin­gen, der schon eini­ge GmbHs an den Rand des wirt­schaft­li­chen Ruins gebracht hat. Es geht um unter­schied­li­che Res­sort-Inter­es­sen. So wird im Anstel­lungs­ver­trag mit dem ver­triebs­ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer oft eine Umsatz-Kom­po­nen­te ver­ein­bart, für den Pro­duk­ti­ons-ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer dage­gen eine QM-Kom­po­nen­te. Damit sind Inter­es­sen­ge­gen­sät­ze vor­pro­gram­miert. Ein Kol­le­ge brach­te die­sen Ant­ago­nis­mus neu­lich auf den Punkt: „Wenn die mit der Pro­duk­ti­on nicht hin­ter­her­kom­men, ist das nicht mein Pro­blem”. Was tun?

Bei­spiel:

Eigent­lich sind die Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten der Maschi­nen­bau-GmbH bis ins 2. Quar­tal des nächs­ten Jah­res aus­ge­las­tet. Zusätz­li­che Auf­trä­ge könn­ten nur mit mehr Per­so­nal (das es zur Zeit auf dem Arbeits­markt nicht gibt) und einer zusätz­li­chen Werk­zeug­ma­schi­ne abge­ar­bei­tet wer­den. Trotz­dem zieht der Ver­triebs-Chef einen neu­en (Groß-) Auf­trag an Land. Laut Ver­trag muss aller­dings noch vor Jah­res­en­de gelie­fert wer­den. Das ist aber – sie­he oben – nicht zu den bis­her übli­chen Kon­di­tio­nen mög­lich. Die neue Kal­ku­la­ti­on offen­bart, dass der Auf­trag nicht mehr unter wirt­schaft­li­chen Bedin­gun­gen zu leis­ten ist. Unterm Strich fährt der Abschluss einen Ver­lust ein. Die bei­den Geschäfts­füh­rer beschul­di­gen sich gegen­sei­tig. Die Gesell­schaf­ter beschlie­ßen dar­auf­hin, den zum Ende des Geschäfts­jah­res aus­lau­fen­den Anstel­lungs­ver­trag mit dem Pro­duk­ti­ons-ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer nicht zu ver­län­gern. Auch ande­re Sze­na­ri­en sind mög­lich: Der Auf­trag kann nicht ter­min­ge­recht erle­digt wer­den. Laut Ver­trag wird eine Ver­trags­stra­fe fäl­lig. Oder: Der Auf­trag kann nur unter Ver­nach­läs­si­gung der übli­chen QM-Stan­dards aus­ge­führt wer­den. Hohe Gewähr­leis­tungs­kos­ten müs­sen ver­bucht werden.

Ver­gleich­ba­re Pro­ble­me gibt es aber nicht nur in der grö­ße­ren GmbH mit arbeits­tei­li­ger Geschäfts­füh­rung. Auch in den vie­len klei­ne­ren GmbHs, in denen neben der kauf­män­ni­schen Geschäfts­füh­rung (Finan­zen) eine fach­ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rung not­wen­dig ist (Inge­nieu­re, Archi­tek­ten, Unter­neh­mens­be­ra­tung usw.), gehö­ren Kon­flik­te zwi­schen der wirtschaftlichen/finanziellen Geschäfts­füh­rung und dem Fach­res­sort zum Geschäfts­all­tag. Solan­ge Dis­so­nan­zen von den Betei­lig­ten ein­ver­nehm­lich gelöst und getra­gen wer­den, kann man damit leben. Tau­chen die aber öfter oder sogar regel­mä­ßig auf, wer­den dar­aus Kon­flik­te mit Spreng­kraft. Wie kön­nen betrof­fe­ne (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer ihre Posi­ti­on absichern:

  • Vor­fahrt für die Unter­neh­mens­pla­nung: Machen Sie die (mehr­jäh­ri­ge) Unter­neh­mens­pla­nung für alle Betei­lig­ten ver­bind­lich (Finanz- und Kapa­zi­täts­pla­nung). Ver­ein­ba­ren Sie in der Geschäfts­ord­nung der Geschäfts­füh­rung die Ver­bind­lich­keit der Unter­neh­mens­pla­nung und, dass Abwei­chun­gen nur mit ein­stim­mi­gem Beschluss der Geschäfts­füh­rung mög­lich sind.
  • Ein­be­zie­hung der Gesell­schaf­ter (Gre­mi­en): Schrei­ben Sie in der Geschäfts­ord­nung auch fest, dass die Gesell­schaf­ter über Abwei­chun­gen von der Unter­neh­mens­pla­nung infor­miert wer­den. Im Zwei­fel las­sen Sie die Gesell­schaf­ter entscheiden.
  • Rege­lun­gen im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Wei­sen Sie die Gesell­schaf­ter auf kon­tra­pro­duk­tiv wir­ken­de Erfolgs­be­tei­li­gun­gen hin bzw. drän­gen Sie dar­auf, dass die­se abge­än­dert wer­den (gewinn­be­zo­ge­ne Tan­tie­me für alle Geschäftsführer).
  • Pflicht zur Wah­rung von Geschäfts­chan­cen: Aus Ihrer Treue­pflicht zur GmbH ergibt sich, dass Sie Geschäfts­chan­cen für die GmbH nut­zen müs­sen. Aller­dings nur im „Gegen­stand der GmbH” (vgl. BGH, Urteil v. 15.1.2013, II ZR 90/11). Sie dür­fen Geschäfts­chan­cen also nicht ein­fach pau­schal abtun. Sie müs­sen prü­fen, was mach­bar ist – und dies ggf. dokumentieren.
Dabei geht es natür­lich nicht dar­um, dass Sie als Geschäfts­füh­rer die Unter­neh­mens­pla­nung ledig­lich „ver­wal­ten”. Die muss dyna­misch sein. In der Pra­xis ist dies gele­gent­lich eine Grat­wan­de­rung. Erhält die Dyna­mik zu viel Gewicht, wird lei­der oft über­se­hen, dass das ope­ra­ti­ve Geschäft die wirt­schaft­li­che Basis für alle ande­ren Akti­vi­tä­ten der GmbH ist. Leit­bild ist hier der unter­neh­me­risch den­ken­de und han­deln­de Geschäfts­füh­rer – es gilt, die Chan­cen und Risi­ken von Geschäfts­chan­cen treff­si­cher zu beur­tei­len. Hilf­reich ist der regel­mä­ßi­ge Aus­tausch im Geschäfts­füh­rungs-Gre­mi­um über Ent­wick­lun­gen und Ten­den­zen in der Bran­che, der Aus­tausch mit Kol­le­gen in Erfa-Run­den und ein geziel­ter Kon­takt in den Bran­chen­ver­band, der Sie auf dem Lau­fen­den hält.

 

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