- Gute Berater – schlechte Berater: Wann wechseln? + GmbH-Planung: Fußball-WM, Sommerferien und Vertretungsregelungen + Digitales: Hier gibt es Geld für Projekte und Ideen + GmbH-ORGA: Wie viel Meeting muss wirklich sein + Bürokratie: Zoll darf ausländische Lkw-Fahrer prüfen + GmbH/Geld: Geschäftsführer muss in Sachen Bank-Bearbeitungsgebühren aktiv werden + Geschäftsführer privat: Neu rechnen bei der Beitragsrückerstattung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 19/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 11. Mai 2018
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
das Marktforschungsunternehmen S.W.I Finance (Hamburg) hat jetzt den Berufsstand der Steuerberater unter die Lupe genommen und die TOP 500 unter den deutschen Steuerberatern gekürt. Die Liste wurde jüngst im Handelsblatt veröffentlicht. Wer sich aber als wechselbereites GmbH-Mandat davon eine Orientierungshilfe erwartet hat, muss mit Ernüchterung feststellen: Es handelt sich lediglich um eine Auflistung der Steuer-Kanzleien, die sich an der Umfrage der Marktforscher beteiligt haben und die regelmäßig Weiterbildung betreiben – was allerdings ohnehin ein berufsständisches Muss ist. Das sind z. B. für Freiburg oder Saarbrücken – also Städte mit 300.000 und mehr Einwohnern – gerade einmal zwei oder drei Steuerberater genannt, die sich jetzt TOP-Steuerberater 500 nennen dürfen. U. E. genügt das allerdings bei weitem nicht, um eine Empfehlung für einen Berater-Wechsel auszusprechen.
Wichtig: Kündigen Sie Ihr altes Mandat schriftlich, auf Termin und zahlen Sie alle ausstehenden Honorarabrechnungen – ansonsten hat der (ehemalige) Berater das Recht, die Herausgabe von Unterlagen zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht). Das ist ärgerlich und hält den Geschäftsbetrieb unnötig auf.
GmbH-Planung: Fußball-WM, Sommerferien und Vertretungsregelungen
Noch sind es gerade einmal etwas über 5 Wochen bis zum Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland (14.6.2018 bis 15.7.2018). Die echten Fans haben bereits Urlaub eingereicht. Erfahrungsgemäß lassen sich aber auch die im Betrieb verbliebenen Mitarbeiter schnell von der Euphorie anstecken, so dass Sie gut daran tun, darauf hinzuweisen, welche Rechtslage gilt und welche Regeln in Ihrem Betrieb gelten. Die meisten Spiele der WM finden am Nachmittag (14 Uhr), am späten Nachmittag (16 oder 17 Uhr) oder abends (20 Uhr) statt (Fußball-WM > Spielplan). Damit sind fast alle Branchen und Betriebe tangiert. Was sagt das Arbeitsrecht? Wie lösen Sie Zielkonflikte konstruktiv für den Betrieb und den Fußball-Fan? Hier einige Hinweise zum Handling:
Die Rechtslage | Praktische Umsetzung | |
Fernsehen | Arbeitnehmer dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers in der Regel während der Arbeitszeit keine WM-Spiele im Fernsehen verfolgen. Denn wer Fernsehen schaut, wird durch den optischen Reiz so stark abgelenkt, dass er sich nicht mehr auf seine Tätigkeit konzentrieren kann. | Eine Ausnahme kann für Arbeitnehmer gelten, bei denen auch vor der WM am Arbeitsplatz ein Fernseher eingeschaltet ist. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass das Fernsehen auch während der Weltmeisterschaft erlaubt ist. Der Arbeitgeber darf allerdings zu den Fußball-Übertragungen „nein“ sagen. Wer beispielsweise aus beruflichen Gründen während der Arbeitszeit die Nachrichten verfolgen muss, darf nicht einfach zu den WM-Spielen umschalten. |
Radio | Beim Radiohören ist je nach Tätigkeit vorstellbar, dass man einerseits zuhören und andererseits weiterarbeiten kann. Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss v. 14.1.1986) entschieden, dass Radiohören am Arbeitsplatz erlaubt ist, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer erledigt seine Aufgaben konzentriert, zügig und fehlerfrei, und stört mit den Radiogeräuschen weder Kollegen noch Kunden. | Der Arbeitgeber kann das Radiohören dennoch verbieten. Er muss allerdings das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beachten, denn die Frage, ob im Betrieb während der Arbeitszeit Radio gehört werden darf, betrifft die Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Ein ohne Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochenes Verbot ist unwirksam. |
Internet | Die private Internet- und E‑Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt nach der Rechtsprechung des BAG eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar – insbesondere, wenn Sie Ihren Arbeitnehmer die private Nutzung ausdrücklich untersagt haben. | U. E. sollten Sie davon nicht abweichen. Aber wenn Ihr Mitarbeiter nur den „Zwischenstand einer Begegnung“ wissen will, sollten Sie (großzügig) beide Augen zudrücken. |
Arbeitszeit | Es gelten die üblichen Urlaubsverpflichtungen – also nur mit Genehmigung und betrieblicher Abstimmung. Ist ein Kollege am folgenden Tag krank, sollten Sie genauer hinschauen und sofort ansprechen, dass Sie im Wiederholungsfall nicht tatenlos zuschauen werden. | Gleiten, Abbau von Überstunden, Schichttausch mit weniger Fußball-interessierten Kollegen, Nacharbeiten |
Digitales: Hier gibt es Geld für Projekte und Ideen
Für die Entwicklung und Digitalisierung der Produkte können Unternehmen bis zu 1,25 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung erhalten. Voraussetzung: Sie finden einen zusätzlichen Investor (Kapitalbeteiligungsgesellschaft). Das kann auch eine Privat-Equity-Finanzierung sein, aber z. B. auch eine Beteiligung durch einen Manager, der sich neu orientieren will und der mit seinem privaten Vermögen oder z. B. mit der Abfindung vom vorherigen Arbeitgeber in eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft einsteigt und in Ihr Unternehmen investieren will.
- Voraussetzungen für eine Förderung Ihres Unternehmens aus dem ERP-Beteiligungsprogramm sind:
- Es muss sich um ein kleines Unternehmen handeln (bis zu 50 Mio. EUR Umsatz, in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. EUR Umsatz).
- Gefördert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich Entwicklung und Kommerziali-sierung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben).
- Gefördert werden Beteiligungen durch eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft/Privat Equity bis zu 1,25 Mio. EUR.
Alle weiteren Infos zum EPR-Beteiligungsprogramm finden Sie unter https://www.kfw-mittelstandsbank.de > Unternehmen > Erweitern & Festigen > Förderprodukte > ERP Beteiligungsprogramm (Merkblatt, vollständige Antragsvoraussetzungen, Antragsformular).
GmbH-ORGA: Wie viel Meeting muss wirklich sein
„Vor lauter Meetings komme ich kaum noch zum arbeiten“. Das Phänomen ist in vielen Unternehmen bekannt. Auch ohne konkreten Anlass sind schon am Montagmorgen bis zu 10 Termine über die Woche für Jour-fix-Termine geblockt. Welche Vorgaben können Sie hier als Chef geben? Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick:
- Wie viele Jour-Fix-Termine (Budgetrunde, Investitionsgremium, Strategie-Meeting, QM-Gruppe usw.) tagen regelmäßig?
- Wie viele dieser Gruppen haben mehr als eine handvoll Mitglieder?
- Wie viele dieser Gruppen sind ausschließlich oder überwiegend mit Führungskräften besetzt?
- In welcher dieser Gruppen werden Entscheidungen getroffen?
- Welche dieser Gruppen dienen der reinen Informationsvermittlung?
- Haben Sie nach dieser Bestandsaufnahme den Eindruck, dass der Bürokratiefaktor mehr als 10 % der Arbeitszeit der Mitarbeiter bindet, sollten Sie sich etwas einfallen lassen.
Informelle Information ist effektiver als hierarchische Information. Schaffen Sie für Ihre Mitarbeiter den „Raum“, in dem informeller Austausch stattfinden kann. Und zwar dort, wo die Menschen arbeiten. Bei Google z. B. gibt es überall da, wo die Mitarbeiter sich zwangsläufig treffen, kleine Cafe-Ecken mit schwarzem Brett und Notebook.
Bürokratie: Zoll darf ausländische Lkw-Fahrer prüfen
Für Klarheit in der Logistik-Branche sorgt jetzt ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg. Die Richter stellen klar, dass das Hauptzollamt auch zur Überprüfung ausländischer Lkw-Fahrer in Deutschland (hier: vor den Werkstoren des belieferten Betriebes) berechtigt ist. Dabei geht es um Feststellungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen. Das gilt sowohl für den Nachweis der Höhe der gezahlten Löhne und für die Aufzeichnungen der Arbeitszeiten (FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 28.7.2017, 11 V 2865/168).
GmbH/Geld: Geschäftsführer muss in Sachen Bank-Bearbeitungsgebühren aktiv werden
Bereits in Ausgabe 4/2018 hatten wir auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Rückzahlungsanspruch für zu unrecht gezahlte Bank-Bearbeitungsgebühren hingewiesen (BGH, Urteil v. 4.7.2017, XI ZR 562/15). Besonderheit: Dieser Rückzahlungsanspruch gilt auch für Unternehmen – also auch für alle kleineren Unternehmen – und betrifft alle laufzeitunabhängig vereinbarten Gebühren, die die Bank Ihnen bzw. Ihrer GmbH in Rechnung gestellt hat. Der BGH stellt ausdrücklich klar, dass diese Rechtslage bereits für Darlehen ab dem Jahr 2015 gilt.
Geschäftsführer privat: Neu rechnen bei der Beitragsrückerstattung
Wenn Sie – als privat Versicherter – Krankheitskosten (Behandlungskosten, Material, Rezeptgebühren) aus der eigenen zahlen, um in den Genuss der jährlichen Beitragsrückzahlung zu kommen, müssen Sie ab sofort genau rechnen. Es gibt keinen Steuervorteil mehr. Solche Kosten werden von Ihrem Finanzamt nicht mehr als Sonderausgaben anerkannt. Sie müssen also brutto für netto rechnen (BFH, Urteil v. 29.11.2017, X R 3/16).
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