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Volkelt-Briefe

Steuervorteil: Der Firmenwagen für den Ehepartner mit Minijob

Das Finanz­amt muss die Kos­ten für den Fir­men­wa­gen des Ehegatten/Lebenspartners auch dann als Betriebs­aus­ga­ben der GmbH aner­ken­nen, wenn die­ser ledig­lich als Mini-Job­ber für die GmbH tätig ist (FG Köln, Urteil v. 27.9.2017, 3 K 2547/16).

Dazu das Gericht: „Zwar ist die Gestal­tung bei einem Mini­job unge­wöhn­lich, den­noch über­schrei­tet die Ent­loh­nung mit die­sem Sach­be­zug nicht die Gren­ze der Ange­mes­sen­heit”. Ach­ten Sie aber unbe­dingt dar­auf, dass die pri­va­te Nut­zung ver­steu­ert wer­den muss. Die­ser Vor­teil muss vom Lohn abge­zo­gen werden.

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Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”

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