Das Finanzamt muss die Kosten für den Firmenwagen des Ehegatten/Lebenspartners auch dann als Betriebsausgaben der GmbH anerkennen, wenn dieser lediglich als Mini-Jobber für die GmbH tätig ist (FG Köln, Urteil v. 27.9.2017, 3 K 2547/16).
Dazu das Gericht: „Zwar ist die Gestaltung bei einem Minijob ungewöhnlich, dennoch überschreitet die Entlohnung mit diesem Sachbezug nicht die Grenze der Angemessenheit”. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass die private Nutzung versteuert werden muss. Dieser Vorteil muss vom Lohn abgezogen werden.
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