Die Prüftruppe heißt Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), ist dem Zoll angegliedert und wird dort eingesetzt, wo der Mindestlohn kontrolliert wird. Die jetzt veröffentlichten Zahlen aus 2017 offenbaren aber: 50 % aller Ordnungsgelder, die nach FKS-Prüfungen verhängt werden, betreffen …nicht Verstöße gegen die Höhe des gezahlten Lohns, sondern ahnden Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten (§ 17 MinLoG). Das betrifft nicht nur die typischen Schwarzarbeit-Verdächtigen (Bau, Logistik, Gastronomie usw.), sondern alle Branchen, die in § 2 a des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung aufgeführt sind. Und dort all die Unternehmen, die geringfügig Beschäftigte (§ 8 Abs. SGB IV) einstellen, Mini- oder Midi- Jobber beschäftigen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen, die monatlich weniger als 2.000 (weniger als 12 Monate beschäftigt: 2.958) EUR verdienen.
Wundern Sie sich also nicht, wenn die Herren vom Zoll ohne Vorankündigung Ihre Aufzeichnungen zur Arbeitszeit einsehen wollen. Kleiner Trost: Wird erstmals ein Verstoß festgestellt, haben Sie die Chance auf „Nachbesserung”. Danach ist allerdings Schluss mit lustig. Zumal die zuletzt veröffentlichten Zahlen zum Mindestlohn-Missbrauch (Quelle: Pressemitteilung des Zoll, Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler Stiftung) Grund genug für eine weitere Aufstockung des Zoll-Personals sind.