Hier geht es zum 177-Seiten Dokument > Hier anklicken
Für Unternehmen wichtig:
- Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose (S. 50)
- Erweiterte Mitsprache des Betriebsrates zu Weiterbildungsmaßnahmen (S. 51)
- Vereinfachtes Wahlverfahren für einen Betriebsrat für Unternehmen mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (S. 51)
- Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben (S. 52).
- Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet (S. 101).
- Die Koalition wird gesetzlich festschreiben, dass der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchsten 20 Prozent unterschreiten und 25 Prozent überschreiten darf. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden.
- Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
- Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen (S. 53).
- Die Koalition wird den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte senken (S. 55).
- Die Koalition beschließt zahlreiche Maßnahmen zur sektoralen Wirtschaftsförderung (S. 56 ff.)
- Die Koalition will den Abbau von Bürokratie weiter voran treiben (S. 63).
- Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft (S. 69).
- Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung werden wir für E‑Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises einführen (S. 77).
- Die Koalition wird den Zoll in allen Aufgabenbereichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken (S. 69).
- Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage wird die Koalition die Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern (S. 123)
- Durch die Abkehr vom Opportunitätsprinzip sollen die zuständigen Behörden nicht mehr die Möglichkeit haben, bei Verschulden einzelner Mitarbeiter das Gesamtunternehmen aus der Verantwortung zu entlassen (S. 126).
- Künstlersozialversicherung: Geplant ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen (S. 167).