Weil der Geschäftsführer einer GmbH zum Nachweis seiner Privatfahrten in den Jahren 2003 bis 2006 ein Formularbuch verwendete, das erst nach den strittigen Jahren in den Handel gekommen war, versagte das Finanzamt die steuerliche Anerkennung als Fahrtenbuch und besteuerte den privaten Nutzungsanteil für den geleasten Maserati (Anschaffungskosten: 116.000 EUR) nach der 1%-Methode. Fazit: Auf keinen Fall zur Nachahmung empfohlen – ggf. droht zusätzlich ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.11.2017, 5 K 1391/15).
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