Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachlich und soziale Kompetenz. 72% haben während der Arbeit keine Zeit, um sich zum Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer erhalten keine Weiterbildungsangebote zu Digitalthemen. 39% beklagen, dass der Arbeitgeber zwar vermehrt auf digitale Technologien setzt, in die dafür erforderliche Weiterbildung der Mitarbeiter aber nicht investiert.
Die Rechtslage: …
Zu den Organisationspflichten der Geschäftsführung gehört es, „die Mitarbeiter zur Erledigung ihrer Aufgaben zu befähigen” (Quelle: Prof. Reinhard Höhn, Die Geschäftsleitung der GmbH, Köln, 1995, S. 138 ff.). Für den Geschäftsführer bedeutet das: Er muss die Ihm direkt unterstellten Mitarbeiter – in der Regel sind das Team- bzw. Ressortleiter – qualifizieren und überwachen. Stellen Sie fest, dass im Einzelfall eine Team- bzw. Ressortleiter-Entscheidung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes widerspricht, so haben Sie ihn darauf aufmerksam zu machen und darauf hinzuwirken, die Entscheidung abzuändern. Wenn dies nicht geschieht oder Gefahr im Verzug ist, sind Sie verpflichtet, einzugreifen und die Angelegenheit an sich zu ziehen. Das gilt so natürlich auch für das Thema „Digitalisierung”.