Turnusgemäß wird das Bundesfinanzministerium (BMF) zum 1.1.2019 neue Größenklassen für die Betriebsprüfungen herausgeben – mit Auswirkungen auf den Prüfungs-Turnus. Der Deutsche Steuerberaterverband fordert jetzt eine grundsätzliche Überprüfung und Anpassung der Größenklassen (DStV, Stellungsnahme v. 17.10.2017).
Nach Hochrechnungen des Deutschen Steuerberaterverbandes ist eine Anpassung der Betriebs-Größenklassen um 50 % notwendig. Als „klein” sollten danach alle Betriebe (Handel, Freie Berufe, Fertigungsbetriebe) eingestuft werden, deren Umsatz < 280.000 EUR (bisher: 190.000 EUR) und deren steuerlichen Gewinn < 60.000 EUR (bisher: 40.000 EUR) liegt. 2015 wurden lediglich knapp 1 % der Kleinst- und 3,2 % der Kleinbetriebe geprüft. Der Prüfungsanteil lag bei den Mittelbetrieben schon bei 6,4 %, während 21,4 % der Großbetriebe geprüft wurden.