In vielen Branchen ist es üblich, einen Teil der Geschäftstätigkeit (Vertrieb, Werbung, Pflege der Kundenbeziehungen) über eine eigenständige GmbH abzuwickeln. Vorteil: Die GmbH bekommt einen eigenen Geschäftswert und kann später u. U. steuergünstig verkauft werden – z. B. dann, wenn die GmbH-Anteile zu Betriebsvermögen eines anderen Unternehmens der Beteiligten gehören. Neuester Fall: Ein freiberuflicher Fotograf hatte über Jahre hinweg die Verwertung seiner Fotos von seiner eigenständigen Foto-Verwertungs-GmbH ausführen lassen. Jetzt wollte er die GmbH-Anteile verkaufen – und zwar steuerbegünstigt bzw. so, dass alle Nachschüsse, die er im Laufe der Jahre für die GmbH erbringen musste, als Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigt werden.
Achtung: Das Finanzamt macht diese Rechnung nicht mit. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) lässt diese Gestaltung nicht zu: „Die GmbH-Beteiligung ist nicht automatisch notwendiges Betriebsvermögen des Fotografen“. Das ist nur ausnahmsweise der Fall. Und zwar dann, wenn die GmbH den größten Teil des Umsatzes mit anderen Verwertungen als mit seinem Haupt-Gesellschafter macht (BFH, Urteil vom 12.1.2010, VIII R 34/07). Macht die GmbH fast ausschließlich Geschäfte mit ihrem Gesellschafter, sehen die Finanzbehörden darin ein sog. Geldgeschäft – also eine Kapitalanlage, die auch so besteuert werden muss. Der Verkauf ist dann in vollem Umfang steuerpflichtig.
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Unser TIPP: Diese Rechtsfrage hat in der Vergangenheit schon mehrfach die Finanzgerichte auf den Plan gerufen. So gibt es einige Ausnahmen von dieser Rechtsprechung. Zum Beispiel:
- bei der Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Fachberatungs-GmbH,
- bei der Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers an einer Treuhand-GmbH,
- bei der Beteiligung eines Architekten an einer Bauträger-GmbH oder
- bei der Beteiligung eines Erfinders an einer Verwertungs-GmbH.
In diesen Fällen gilt die Beteiligung an der GmbH als sog. Hilfstätigkeit für die Haupttätigkeit und nicht als Geldanlage. Mit der Folge, dass z. B. beim GmbH-Verkauf Anschaffungskosten (Kosten der Beteiligung, Nachschüsse, Darlehenszinsen) und Anschaffungsnebenkosten (Agio, Notar) steuerlich berücksichtigt werden.
Für die Praxis: Wer seine GmbH später steuergünstig verkaufen will, muss dafür sorgen, dass die GmbH-Anteile in einem (notwendigen) Betriebsvermögen eines Unternehmens gehalten werden. Das darf auch die eigene Firma der Eheleute sein. Wichtig ist aber, dass die GmbH-Anteile „offiziell“ bilanziert werden – also auch buchhalterisch als Betriebsvermögen ausgewiesen werden. Das ist in einer Kapitalgesellschaft in Form einer Verwaltungs-GmbH oder einer Verwaltungs-UG dem Finanzamt gegenüber einfacher nachzuweisen.