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Arbeitgeber-Ranking: Schlechte Noten für Ihre GmbH – was tun?

Ob Tri­p­ad­vi­sor-Emp­feh­lung, Ama­zon-Note oder Check 24: Bewer­tungs-Por­ta­le im Inter­net wer­den immer häu­fi­ger zum ent­schei­den­den Kri­te­ri­um bei der Kauf­ent­schei­dung. Das gilt auch für die Suche nach dem neu­en Arbeit­ge­ber. Sind Sie hier nicht, nicht rich­tig oder sogar mit der Note „man­gel­haft“ gelis­tet, haben Sie schlech­te Kar­ten bei der Suche nach neu­en Mitarbeitern.

Wie die Arbeit­ge­ber-Bewer­tung funk­tio­niert … kön­nen Sie ganz anschau­lich z. B. unter www.meinchef.de oder www.kununu.de nach­voll­zie­hen. Hier kön­nen Arbeit­neh­mer und poten­zi­el­le Arbeit­neh­mer anhand vor­ge­ge­be­ner Kri­te­ri­en (Gehalt, Kol­le­gen, Weiter­bildungsangebote, Arbeits­be­din­gun­gen, Chan­cen­gleich­heit usw.) Unter­neh­men oder den Chef bewer­ten (Mein Chef: lobt oder kri­ti­siert kon­struk­tiv“, „über­zeugt durch sozia­le Kom­pe­tenz“ oder „betei­ligt Mit­ar­bei­ter an Ent­schei­dungs­pro­zes­sen“). Mög­lich sind auch indi­vi­du­el­le Kom­men­ta­re. Und die kön­nen es in sich haben. Z. B. , wenn dann dort sol­che Din­ge in der Einzel­bewertung ste­hen wie: „Ich wür­de das Unter­neh­men in kei­nem Fall als Arbeit­ge­ber emp­feh­len“. Kön­nen Sie sich gegen schlecht, unwah­re oder mani­pu­lier­te Ein­trä­ge schüt­zen? In der Pra­xis gibt es fast kei­ne Mög­lich­keit, nega­ti­ve Ein­trä­ge zu besei­ti­gen (Aus­nah­me: kun­unu). Es sei denn, Sie ver­lan­gen Löschung der Ein­trä­ge. Was aber nach gän­gi­ger Recht­spre­chung nur dann mög­lich ist, wenn es sich um sit­ten­wid­ri­ge oder offen­sicht­lich und objek­tiv fal­sche Dar­stel­lun­gen handelt.

Die Mas­se macht es. Gibt es über Ihr Unter­neh­men nur einen Ein­trag und der ist nega­tiv, steht die­ser unwi­der­spro­chen als Nega­tiv-Image im Raum. Wich­tig ist, dass es meh­re­re Ein­trä­ge gibt. Dann fal­len nega­ti­ve Ein­trä­ge – die es ohne­hin geben wird – nicht aus dem Rah­men. Ani­mie­ren Sie Ihre Mit­ar­bei­ter (ins­be­son­de­re die, von denen Sie wis­sen, dass Sie ger­ne bei Ihnen arbei­ten und das zu schät­zen wis­sen) dazu, ihre Bewer­tung in den wich­tigs­ten Por­ta­len zu hin­ter­las­sen (sie­he oben und www.jobvoting.de, www.meinpraktikum.de).

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