Ob Tripadvisor-Empfehlung, Amazon-Note oder Check 24: Bewertungs-Portale im Internet werden immer häufiger zum entscheidenden Kriterium bei der Kaufentscheidung. Das gilt auch für die Suche nach dem neuen Arbeitgeber. Sind Sie hier nicht, nicht richtig oder sogar mit der Note „mangelhaft“ gelistet, haben Sie schlechte Karten bei der Suche nach neuen Mitarbeitern.
Wie die Arbeitgeber-Bewertung funktioniert … können Sie ganz anschaulich z. B. unter www.meinchef.de oder www.kununu.de nachvollziehen. Hier können Arbeitnehmer und potenzielle Arbeitnehmer anhand vorgegebener Kriterien (Gehalt, Kollegen, Weiterbildungsangebote, Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit usw.) Unternehmen oder den Chef bewerten (Mein Chef: „lobt oder kritisiert konstruktiv“, „überzeugt durch soziale Kompetenz“ oder „beteiligt Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen“). Möglich sind auch individuelle Kommentare. Und die können es in sich haben. Z. B. , wenn dann dort solche Dinge in der Einzelbewertung stehen wie: „Ich würde das Unternehmen in keinem Fall als Arbeitgeber empfehlen“. Können Sie sich gegen schlecht, unwahre oder manipulierte Einträge schützen? In der Praxis gibt es fast keine Möglichkeit, negative Einträge zu beseitigen (Ausnahme: kununu). Es sei denn, Sie verlangen Löschung der Einträge. Was aber nach gängiger Rechtsprechung nur dann möglich ist, wenn es sich um sittenwidrige oder offensichtlich und objektiv falsche Darstellungen handelt.