Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2016 bis zum 31.3.2017 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2017 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2016 offen legen müssen und dazu den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses.
Arbeitshilfe: Die GmbH-Größenklassen
Geschäftsführer-WISSEN zum GmbH-Jahresabschluss: Der GmbH-Jahresabschluss