Geschäftsführer, die nach dem Ausscheiden aus der GmbH als Freiberufler tätig werden, dürfen in XING auf diese Tätigkeit verweisen, wenn sie kurz vor der Beendigung des Angestelltenverhältnisses stehen (LAG Köln, Urteil vom 7.2.2017, 12 Sa 745/16).
Der Arbeitgeber hatte sich mit seinem Mitarbeiter auf eine Beendigung der Arbeitsverhältnisses verständigt. Als der Mitarbeiter in der Folge seinen Status in XING von Angestellter auf Freiberufler änderte, wollte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorzeitig – fristlos – beenden. Der Arbeitnehmer (Fremd-Geschäftsführer) darf Maßnahmen ergreifen, die eine spätere Konkurrenz-Tätigkeit vorbereiten. Die Änderung des Status auf XING gehört zu diesen vorbereitenden Maßnahmen.