Leisten Sie als Geschäftsführer zum Firmenwagen einen eigenen finanziellen Beitrag (hier: Benzinkosten, Nutzungsentgelt) dann muss das Finanzamt diesen Eigenbeitrag bei der Ermittlung des geltwerten Vorteils nach der 1 % – Methode bzw. nach Fahrtenbuch berücksichtigen (BFH, Urteile vom 30.11.2016, VI R 2/15, VI R 24/14, VI R 49/14). …
Laut BFH können Sie die Kostenposten miteinander verrechnen. Beispiel: Der geltwerte Vorteil beträgt im Jahr 6.300 EUR. Sie zahlen 5.600 EUR an Spritkosten privat. Der Vorteil aus der Privatnutzung des Firmen-Pkw beträgt dann 700 EUR (6.300 minus 5.600 EUR), die zu versteuern sind. Grenze: Ein Verlust aus dieser Rechnung wird steuerlich nicht anerkannt.