Im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages wird derzeit der „Entwurf eines Gesetztes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsgesetz) vorbereitet. Einer der Punkte, auf den man sich zu einigen scheint, ist …die Anhebung der Grenze zur Sofort-Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Derzeit liegt die Grenze bei 410 EUR. Beschlossen ist unterdessen eine Anhebung auf 800 EUR pro GWG – das wäre eine deutliche Bürokratie-Entlastung, zumal diese Grenze zuletzt in 1964 angehoben wurde.
Bisher konnten sich die Regierungsparteien nicht auf eine Anhebung verständigen. Der jetzige Vorstoß ist Erfolg versprechend und entspricht einem lange geäußerten Wunsch der mittelständischen Wirtschaft nach Bürokratieabbau.