Mit der Übernahme zusätzlicher Aufgaben (Sicherung der EU-Außengrenzen, Kosten der Migration) und dem Austritt Großbritanniens steht die EU unter Kostendruck. Die Pläne für eigenständige Finanzierungsquellen sind bereits ausgearbeitet (Quelle: Monti-Bericht). Angedacht sind: Eine Bankensteuer, eine CO2-Abgabe, eine Finanztransaktionsteuer oder eine Beteiligung an der Körperschaftsteuer. Diese Option soll zunächst auf große Unternehmen (Konzerne: Umsatz > 750 Mio. €) beschränkt werden. ACHTUNG: …
Allerdings ist davon auszugehen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Gebot der Gleichbehandlung in der Regel konsequent anwendet und eine Begründung für eine ausschließliche Belastung größerer Unternehmen verlangen wird. Das dürfte nicht einfach sein, so dass auch eine Einbeziehung kleinerer Unternehmen dann nicht auszuschließen ist. Es dürfte die Rechnung darauf hinaus laufen, dass es zu einer Lösung kommen wird, bei der mit dem geringsten Widerstand der Wähler zu rechnen ist – im schlechtesten Fall ist das die Belastung der Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (SE, AG, GmbH, UG).