Das am 16.12.2016 vom Bundesrat verabschiedete Gesetz gegen Steuerbetrug mit Ladenkassen ist beschlossene Sache und wird mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt umgesetzt. Wichtiges Detail: … Neu eingeführt wird damit eine sog. allgemeine Belegpflicht. Danach sind Unternehmen mit elektronischem Kassenaufzeichnungssystem verpflicht, für jeden Vorgang einen Beleg auszustellen und auszugeben (vgl. Nr. 1/2017). Ausnahmen für Vereine und gelegentliche Leistungserbringungen sind auf Antrag möglich (Quelle: Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 13.12.2016).
Unklarheiten gab es hinsichtlich der Umsetzungs-Fristen. Laut Deutschem Steuerberaterverband (DStV) müssen Sie ab 1.1.2020 den Finanzbehörden umfassend Auskunft über das von Ihnen verwendete digitale Aufzeichnungssystem geben (Mitteilungspflicht) und – siehe oben – ebenfalls erst ab 1.1.2020 lückenlos Belege erstellen und ausgeben (Belegpflicht).