Auf den letzten Drücker haben sich Bundestag und Bundesrat doch noch auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf gegen den Steuerbetrug mit Ladenkassen verständigt. Danach wird es ab 2020 eine Quittungspflicht (hier: Gastronomie) geben, von der allerdings Ausnahmen auf Antrag möglich sind. Achtung: Die bislang erst für 2020 geplante Möglichkeit der Finanzämter, unangekündigt Kassenprüfungen durchzuführen wird bereits zum 1.1.2018 umgesetzt. Darauf sollten Sie sich rechtzeitig einstellen (Quelle: Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 13.12.2016). …
Problematisch ist nach wie vor die Abgrenzung von Verkäufen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen (Kiosk) und aufzeichnungspflichtigen Einzelgeschäften (Restaurantbetrieb, Marktverkauf). Immerhin hat man sich darauf verständigt, dass eine generell Einzelaufzeichnungspflicht aller Vorgänge mit Bargeld so nicht kommen wird. Unabhängig davon gelten ab 1.1.2017 die strengeren Aufzeichnungspflichten für elektronische Kassensysteme (vgl. dazu Nr. 47 + 49/2016).