Wer schon mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu tun hatte, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wirkung für den Publikumsverkehr kaum oder gar nicht Rücksicht genommen wird. Der Imageschaden kann beträchtlich sein (vgl. Nr. 41/2015). Achtung: …
Ab 1.1.2017 werden die Zollbehörden noch mehr Rechte und Vollmachten bekommen (Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung). Danach gilt:
- Die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS werden gestärkt, indem die rechtlichen Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung und die Erfassung der Arbeitsstatistik geschaffen werden.
- Die FKS hat vollen Zugriff auf das Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
- Die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden haben eigene Prüfungsbefugnisse.
- Zusätzlich wird eine Klausel ins Gesetz geschrieben, nach der neben Bau-Betrieben dann auch Dienstleistungs- und Liefer-Unternehmen, die mit Verstößen aufgefallen sind, keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen werden.* * *
Diese Rechte gelten zum 1.1.2017 und werden flächendeckend umgesetzt. Die davon betroffenen Branchen (Taxigewerbe, Speditionen, Kurierdienst, Lieferdienste für Gastronomiebetriebe) müssen sich darauf einstellen, dass auch die Landesbehörden (Gewerbeaufsichtsämter) bei Verdacht (Anzeigen von Konkurrenten, verärgerte Mitarbeiter) von sich aus tätig werden. Das betrifft unangemeldete/falsch gemeldete Arbeitnehmer (Schwarzarbeit) und Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften.