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Finanzgericht gibt jedem 2. Steuerzahler recht

Im Jahr 2009 haben z. B. beim Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf ca. die Hälf­te aller Kla­gen ganz oder teil­wei­se Erfolg gehabt. 47,6 % der Kla­ge­ver­fah­ren wur­den mit einem voll oder teil­wei­se statt­ge­ben­den Urteil oder durch Haupt­sa­che­er­le­di­gung mit vol­lem oder teil­wei­sem Erfolg abge­schlos­sen. Hin­zu kom­men die sta­tis­tisch nicht geson­dert erfass­ten Fäl­le, in denen Kla­gen – um Kos­ten­be­rech­nun­gen zu erspa­ren – im Ein­ver­neh­men aller Betei­lig­ten zurück­ge­nom­men wur­den, nach­dem das Finanz­amt eine Ände­rung des Steu­er­be­schei­des zu Guns­ten des Klä­gers zuge­sagt hatte.

78 % der Ver­fah­ren konn­ten durch­ge­führt wer­den, ohne dass es zu einer förm­li­chen Ent­schei­dung durch das Gericht gekom­men ist. Es konn­te durch schrift­li­chen oder tele­fo­ni­schen Hin­weis oder im Rah­men eines Erör­te­rungs­ter­mins der Streit mit dem Finanz­amt been­det wer­den. Die­se hohe Quo­te an unstrei­tig erle­dig­ten Ver­fah­ren beruht dar­auf, dass das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf in beson­de­rem Maße das Gespräch mit den Betei­lig­ten sucht.

Die Dau­er der Ver­fah­ren konn­te deut­lich zurück­ge­führt wer­den und betrug durch­schnitt­lich 15 Mona­te, wobei mehr als die Hälf­te aller Ver­fah­ren (53 %) inner­halb eines Jah­res durch­ge­führt wer­den konnte.

Fazit: Der Gang vors Finanz­ge­richt lohnt. Auch in ande­ren Finanz­ge­rich­ten sieht die Erfolgs­quo­te nicht viel anders aus. Steu­er­zah­ler sind also gut bera­ten, Unklar­hei­ten nicht zu Ihren Las­ten hin­zu­neh­men. Aber: Suchen Sie auf jeden Fall zuerst das Gespräch mit dem Exper­ten – also mit dem Steu­er­be­ra­ter oder gleich hier > Hot­line.

Die offi­zi­el­len Zah­len des FG Düs­sel­dorf > Hier ankli­cken

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