Hat das Landgericht einem Ablehnungsgesuch gegen ein Urteil zur Pflichtoffenlegung nicht stattgegeben, ist eine Rechtsbeschwerde als Rechtsmittel dagegen nur zulässig, wenn das Gericht die Beschwerde ausdrücklich zugelassen hat (OLG Köln, Beschluss vom 7.6.2016, 28 Wx 15/16). …
Außerdem stellt das OLG Köln in diesem Urteil klar, dass das OLG Köln nicht nur für alle Rechtsstreitigkeiten in Sachen Pflichtoffenlegung zuständig ist, sondern darüber hinaus auch für alle Nebenverfahren in der Sache. Gerichtsstand des Bundesamtes für Justiz (BfJ) ist Bonn. Insofern ist das OLG Köln für alle Verfahren zuständig. Dabei ist abzusehen, dass die Kölner Richter ihre einmal eingeschlagene Sichtweise zur Pflichtoffenlegung wohl einheitlich beibehalten werden – es also nicht – wie etwa in anderen gerichtlichen Verfahren – zu abweichenden Meinungen kommen wird.