Ausländische Investoren dürfen jetzt die Mehrheit an einem in Indien ansässigen und tätigen Unternehmen erwerben. Danach werden die Obergrenzen für ausländische Direktinvestitionen in mehreren Branchen (Fluglinie, Pharma) erweitert oder ganz abgeschafft. Außerdem wird der Marktzugang für Unternehmen, die nur eine Marke verkaufen (z. B. Apple, aber auch: Ausstatter-Marken wie Adidas oder Mode-Labels), erleichtert. …
Ausführliche Informationen zum Markt Indien gibt es auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de > Außen- und Europapolitik > Länderinformationen > Indien > Wirtschaft. Die oben angesprochenen Markt-Erleichterungen sind bereits der zweite Schritt zu einer globalen Öffnung des indischen Marktes auch für ausländische Investoren (Beteiligungen), für die Gründung von Tochtergesellschaften oder die Ansiedlung von Niederlassungen oder Filialen.