Noch vor der Bundestagswahl will die GroKo das Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg bringen. Ziel ist es laut Familienministerin Manuela Schwesig, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern (je nach Statistik und Betrachtungsweise 21 % bis 6,6 %) zu schließen. Zum einen sollen danach Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtet werden, ihre Gehaltsstrukturen regelmäßig offen zu legen. Zum anderen soll es einen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmerinnen geben, wonach sie den mittleren Verdienst von 5 männlichen Angestellten in vergleichbaren Tätigkeiten abfragen können. …
Mit dem individuellen Auskunftsanspruch über Löhne wird eine Transparenz eingeführt, die aus Arbeitgeber-Sicht bisher nicht vorstellbar war. Wichtig dabei: Für Unternehmen mit 500 und mehr Mitarbeitern ist das machbar, bringt aber mehr Bürokratie. Für kleinere Unternehmen sollte der individuelle Auskunftsanspruch unter CDU/CSU nicht durchsetzbar sein. Aber: Sollte es nach den Wahlen in 2017 zu einer rot/grünen Koalition kommen, liegt der Gesetzestext dazu bereits voll ausformuliert in den Schubladen des Bundesfamilien-Ministeriums. Dann steht einer zügigen Umsetzung wohl nichts mehr im Wege.