Darlehensverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen Herbst 2002 und dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden, können noch bis zum 21.6.2016 rückabgewickelt werden. Das betrifft alle privaten Darlehensverträge aus dieser Zeit, also auch Darlehensverträge, die im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen wurden. Hier lohnt es zu widersprechen, wenn hohe Zinsen vereinbart wurden und es noch einige Zeit bis zur Umschuldung dauert. Experten gehen davon aus, dass rund 80 % aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Allerdings sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Bank den Widerspruch nicht einfach hinnimmt. …
Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihre Rechtsposition per Klage durchsetzen müssen. Zu prüfen ist, ob Sie den Verbraucherschutz einschalten. Bisher haben alle Instanzen – also Land- und Oberlandesgerichte – den klagenden Darlehensnehmern Recht gegeben. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu wird es nicht geben, weil die Banken eine Grundsatzentscheidung dazu auf keinen Fall wollen (Verweis auf OLG Hamburg: Urteil vom 16. Oktober 2015, 13 U 27/15).