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Volkelt-Briefe

GF-Finanzen: Gehalts-Obergrenze wird Wahlkampfthema

Gegen das schlech­te Abschnei­den bei den Land­tags­wah­len ver­sucht die SPD neue The­men zu beset­zen. Wie schon im Bun­des­tags­wahl­kampf 2013 wird die Mana­ger-Gehalts­de­bat­te gepuscht – die Dis­kus­sio­nen um die Boni-Ansprü­che des (gestrau­chel­ten) VW-Vor­stand lie­fern dazu der­zeit das pas­sen­de PR-Umfeld. 2013 waren SPD und GRÜNE mit der For­de­rung nach einer Gehalts­ober­gren­ze von 500.000 € ange­tre­ten. Das soll­te zunächst nur für Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de in öffent­lich-recht­li­chen Unter­neh­men gelten. …

Noch wei­ter gehen­de Vor­schlä­ge lagen aller­dings auch schon damals in den Schub­la­den – und damit wären dann auch gut ver­die­nen­de GmbH-Geschäfts­füh­rer betrof­fen. Danach soll­ten die Gehäl­ter von Füh­rungs­kräf­ten gene­rell nur noch bis zu 500.000 € jähr­lich zum Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug zuge­las­sen werden.

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