Beteiligt sich ein Unternehmen an den Kosten für die Veranstaltung eines Golfturniers, sind die Kosten Betriebsausgaben, wenn damit der Absatz der Produkte des Unternehmens verfolgt wird und im Mittelpunkt steht (BFH, Urteil vom 14.10.2015, I R 74/13). …
Nach wie vor beurteilen die Finanzämter die Kosten für Golfturniere oder die Kosten fürs Golfen mit Skepsis – während die Kosten für Jagd, Fischerei und Segel- oder Motorjachten als Repräsentationsaufwendungen und damit betrieblich veranlasst anerkannt werden. Ab sofort gibt es die Möglichkeit, Kosten für´s Golfen abzusetzen, wenn die Kostenbeteiligung werblich eingesetzt wird – z. B., wenn das Golfturnier in der Öffentlichkeit entsprechend genannt wird („Bitburger Golf Turnier“).