Bürgt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH für einen seiner Mandanten (z. B. für Ihre GmbH), kann er die Aufwendungen dafür (Zinsen für ein dem Mandanten gewährtes Darlehen, Verlust) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen (FG Münster, Urteil vom 15.10.2015, 3 K 472/14 E). …
Das Finanzamt war allerdings der Auffassung, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer der Steuerberatungs-GmbH die Aufwendungen lediglich als nachträgliche Anschaffungskosten auf seine Beteiligung an seiner GmbH geltend machen kann. Das Finanzgericht (FG) Münster hat ausdrücklich Revision zugelassen. Es ist also damit zu rechnen, dass der Bundesfinanzhof (BFH) dazu erst noch abschließend Stellung nehmen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.