GmbHs, die Bargeschäfte mit Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion oder mit Taxametern abrechnen, müssen die verwendete Software/Hardware spätestens bis zum 31.12.2016 an die neuen Vorschriften zur Aufbewahrung digitaler Daten anpassen (BMF-Schreiben vom 26.11.2010, IV A 4 – S 0316/08/10004–07). Dann läuft die bislang zugestandene Übergangsfrist aus. Damit ist die Schonzeit für die alten Kassensysteme, die bauartbedingt die vom Finanzamt geforderten Pflichtaufzeichnungen nicht ermöglichen, abgelaufen. …
Wir raten, sich frühzeitig mit dem Kassenanbieter in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob und inwieweit die verwendeten Systeme bzw. die eingesetzte Software an die neuen Vorschriften angepasst werden kann. Rüsten Sie so rechtzeitig um, so dass Sie die neuen Vorgaben spätestens ab dem 1.1.2017 erfüllen. Gehen Sie davon aus, dass die Finanzbehörden ab diesem Zeitpunkt stichprobenartige Kontrollen vornehmen werden und ggf. einen außerordentlichen Prüfungstermin festsetzen werden inkl. Umsatzverprobungen und entsprechenden Steuerschätzungen.