Will der Arbeitgeber ein generelles Verbot zur Handy-Nutzung während der Arbeitszeit im Betrieb erlassen, braucht er die Zustimmung des Betriebsrates. Das Handynutzungsverbot betrifft nicht das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten. Was sich darin zeigt, „dass Arbeitnehmer in aller Regel ihre Arbeit auch dann zügig und fehlerfrei verrichten, wenn sie ab und an einen Blick auf ihr Handy werfen, etwa um zu prüfen, ob es in der Zwischenzeit verpasste Anrufe anzeigt“ (ArbG München, Urteil vom 18.11.2015, 9 BVGa 52/15). …
Damit die Smartphone-Nutzung im Betrieb aber nicht überhand nimmt, sind Sie gut beraten, das betriebliche WLAN nicht für die Nutzung durch die Mitarbeiter zuzulassen. Ist die Nutzung einmal erlaubt, führt die anschließende Abschaltung regelmäßig zu (großen) Verärgerungen bei den Mitarbeitern. Diese Maßnahme unterliegt aber nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.