Wenn Sie in Ihrem Internet-Shop oder in der standardisierten E‑Mail-Kommunikation mit Kunden (z. B. in E‑Mail-Bestellbestätigungen oder PDF-Rechnungsversand) werbliche Text oder Bilder verwenden (auch für eigene Produkte), sollten Sie die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sache beachten und zügig umsetzen. …
Danach gilt: Widerspricht der Kunde einer Werbezusendung müssen Sie das beachten. Er hat einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch In vergleichbaren Fällen hält der BGH bei wiederholtem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR bzw. eine Haftstrafe für den Geschäftsführer von bis zu 6 Monaten für möglich. Dazu kommen die Verfahrenskosten, die das gegen das Werbeverbot verstoßende Unternehmen zahlen muss (BGH, PM vom 15.12.2015, VI ZR 134/15).