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Volkelt-Briefe

Steuer: Finanzamt darf keine Schenkungssteuer auf vGA berechnen

Zahlt die GmbH an ihren Gesell­schaf­ter eine über­höh­te Mie­te, darf das Finanz­amt die über­höh­ten Zah­lun­gen als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung ver­steu­ern – nicht aber als Schen­kung an den Gesell­schaf­ter (FG Müns­ter, Urteil vom 22.10.2015, 3 K 986/15). …

Das Gericht hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den den Sach­ver­halt vor dem BFH durch­fech­ten wol­len. Aller­dings: Die Erfolgs­aus­sich­ten sind nicht beson­dern gut. Das FG argu­men­tiert schlüs­sig, dass die über­höh­te Zah­lung zwar einen Ver­mö­gens­vor­teil dar­stellt, des­we­gen aber kei­ne Schen­kung sein kann. Für die Miet­ein­nah­men muss der Gesell­schaf­ter ohne­hin Ein­kom­men­steu­er zahlen.

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