TTIP, EU-Krise, Migration, Terror: Nur der Mittelstand hat keine Lobby + Bitcoin: Wann eine Internet-Währung kommt und was sie (nicht) kann + Dienstleister-GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter im Abwärts-Trend + Mitarbeiter-Test: Wie belastbar ist der/die Neue? + GmbH-Recht: Schiedsgericht entscheidet im Gesellschafter-Streit + Stellenausschreibung: Deutsch-Kenntnisse statt Deutsch als Muttersprache + BISS …
Der Volkelt-Brief 47/2015 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg 20. November 2015
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
der Widerstand gegen das TTIP-Abkommen nimmt zu. Der Zustand Europas lässt mehr als zu wünschen übrig. Es gibt keine belastbaren Erkenntnisse darüber, ob es zu viel oder zu wenig Zuwanderung gibt. Der IS-Terror bestimmt die Schlagzeilen und verängstigt. Fakt ist: …
Die Verhandlungen um TTIP hinter verschlossenen Türen bringen mehr Probleme als Zustimmung. Von den Auflösungserscheinungen der EU profitieren die Regionen (Katalonien). Die Zuwanderung ist Chance und Risiko zugleich. Der Terrorismus ist da und verlangt nach Antworten.
Der Mittelstand steht so gesehen zwischen den Fronten. Viele Mittelständler sind Zulieferer für Internationale Konzerne, sie sind auf das Funktionieren der Weltwirtschaft und auf eine Welt-Konjunktur mit Wachstumsraten angewiesen. Ein großer Teil des Mittelstandes – das sind viele kleinere Unternehmen – hat ganz andere Probleme: Viele erwirtschaften die hohen und weiter steigenden Overhead-Kosten nur noch auf Kosten einer unterdurchschnittlichen Rendite.
Bitcoin: Wann eine Internet-Währung kommt und was sie (nicht) kann
Bitcoin heißt die virtuelle Währung, mit der im Internet gezahlt werden kann und die an kein offizielles Bankensystem angeschlossen ist. Zwar haben viele Experten diesem Zahlungsmittel zuletzt Anfang des Jahres ein schnelles Ende vorausgesagt. Unterdessen machen sich die Banken ernsthafte Sorgen vor der digitalen Konkurrenz. Fakt ist, dass der Bitcoin-Kurs seit der Einführung in 2012 starken Schwankungen unterliegt und in den letzten Monaten wieder einmal explodiert ist (Höchstkurs: 750 EUR). So lag der Kurs Anfang Oktober noch unter 100 EUR. Unterdessen wird der Bitcoin wieder höher gehandelt, z. T. mit Tageskursen über 500 EUR.
In vielen (Internet-) Unternehmen macht man sich Gedanken darüber, ob und wie man das neue Zahlungsmittel in den Geschäftsbetrieb integrieren kann. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins sind steuerlich ein privates Veräußerungsgeschäft und unterliegen der Einkommensteuer. Anders als bei Wertpapieren sind Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Geschäfte und Transaktionen, die in Bitcoin abgewickelt werden, unterliegen den Steuerpflichten, sie sind nicht geeignet, legal z. B. der Umsatzbesteuerung zu entgehen.
Dienstleister-GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter im Abwärts-Trend
Die BBE-Media hat jetzt die neuesten Zahlen zur Geschäftsführer-Vergütung vorgelegt. Wir haben die Zahlen für Dienstleister-GmbHs etwas genauer unter die Lupe genommen. Im Vergleich zum Vorjahr fällt auf:
- Die Gehalts-Entwicklung stellt sich sehr unterschiedlich dar. Unseres Erachtens ist die laut BBE festgestellte breite Abwärtsentwicklung so nicht nachzuvollziehen. Wir gehen davon aus, dass sich bei einer kleinen Datenbasis bereits einige Abweichungen bei wenigen großen Firmen deutlich auf das Gesamtergebnis auswirken.
- Nimmt man den (gewichteten) Dienstleistungs-Durchschnitt fällt die Abwärtsbewegung etwas moderater aus. Das Durchschnitts-Festgehalt liegt 2015 im Durchschnitt bei 115.860 € (2014: 117.420 €/Abweichung gegenüber 2014: – 1,4 %). Die durchschnittliche Tantieme 2015 bei 21.454 € (2014: 22.258 €/Abweichung gegenüber 2014: – 3,7%).
- Im Querschnitt über alle GmbHs sind die Gehälter der Geschäftsführer ohne Beteiligung an der GmbH laut BBE-Studie um 3,9 % gestiegen, die der Gesellschafter-Geschäftsführer dagegen um 0,2 % geschrumpft. Dienstleister-GmbHs sind in der Regel Inhaber geführte Unternehmen.
- Dennoch ergibt sich aus den BBE-Zahlen ein Trend für 2015: Gegenüber dem Vorjahr gibt es einen leichten bis spürbaren Abwärtstrend. Das Gesamt-Niveau bleibt aber zufriedenstellend bis gut. Das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen und den Gesprächen mit den Kollegen. Hier die aktuellen Vergleichszahlen zur Gesamtvergütung der Geschäftsführer in einigen ausgewählten Dienstleistungs-Branchen:
Dienstleistung | Gehalt 2014/2015 | Gehalt 2013/2014 | Differenz |
Verlag | 137.000 € | 162.000 € | - 16 % |
Unterhaltung/TV-Produktion | 161.000 € | keine Angaben | - % |
Telekommunikation/Internet | 160.000 € | 165.000 € | - 3,1 % |
Finanzen/Versicherungen | 160.000 € | 165.000 € | - 3,1 % |
Zeitarbeit/Wachdienste | 157.000 € | 160.000 € | - 1,9 % |
Ausbildung/Schulung | 151.000 € | 159.000 € | - 5,1 % |
Werbung/Medien | 151.000 € | 151.000 € | +/- 0 % |
Leasing/Vermietung | 147.000 € | 142.000 € | + 3,5 % |
Unternehmensberatung | 145.000 € | 133.000 € | + 9,0 % |
Gesundheit | 140.000 € | 170.000 € | - 17,7 % |
Reisebüro/Verkehr | 137.000 € | 132.000 € | + 3,7 % |
Reinigung | 136.000 € | 134.000 € | + 1,4 % |
Umwelttechnik/Entsorgung | 135.000 € | 140.000 € | - 3,6 % |
EDV/Software | 145.000 € | 136.000 € | + 6,6 % |
Architekten/Ingenieure | 131.000 € | 136.000 € | - 3,7 % |
Gastronomie/Hotel | 130.000 € | 151.000 € | - 14 % |
Spedition | 129.000 € | 151.000 € | - 14,6 % |
Immobilien | 123.000 € | 120.000 € | + 2,5 % |
Bauträger | 118.000 € | 136.000 € | - 13,3 % |
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer | 128.000 € | 128.000 € | +/- 0 % |
Beträge auf volle Tausend gerundet. Quellen: BBE Media Gehaltsumfrage 2014/2015, eigene Analysen
Mitarbeiter-Test: Wie belastbar ist der/die Neue?
Eine gute Idee für den „Geschäftsführer-Test“ hat mir vor einigen Tagen der Vorstand der Geschäftsführung einer großen Firma gesteckt. Grund für die Test-Idee ist die Erfahrung des Senior-Geschäftsführers, dass es bei noch so sorgfältiger Vorauswahl durch den Personalberater immer wieder dazu kommt, dass ein neu einzustellender Geschäftsführer oder Leitender Angestellter nicht ins Unternehmen oder ins Team passt. Der Dreh ist eine sog. Härtefall-Simulation. Als letzten Test muss die/der BewerberIn mit auf eine mehrtätige Geschäftsreise des Chefs. Unter Normal-Bedingungen zu einem wichtigen Kunden oder zu einem ausländischen Standort.
Z. B. die Geschäftsreise zum chinesischen Kunden. Hier kann der Neue zeigen, was er kann: Ist er belastbar? Kann er analysieren? Kann er die richtigen Entscheidungen treffen? Klingt plausibel, dass sich die neuen Geschäftspartner in dieser Situation bestens kennen lernen. Die Zusatzkosten sind für den Senior-Geschäftsführer kein Problem. Diese Investition lohnt allemal. So hat es schon den Fall gegeben, „dass der neue Vertriebsleiter alleine mit dem Flugzeug zurückfliegen musste“ und man anschließend getrennte Wege ging. Auflösungsvertrag, Abfindung und ein gestörtes Betriebsklima wären dann auf jeden Fall deutlich teurer geworden.
GmbH-Recht: Schiedsgericht entscheidet im Gesellschafter-Streit
Laut BGH können die Gesellschafter mit einer einstimmig gefassten Gesellschaftervereinbarung festlegen, dass Streitigkeiten der Gesellschafter nicht vor einem ordentlichen Gericht, sondern vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden (BGH, Beschluss vom 16.4.2015, I ZB 3/14).
Stellenausschreibung: Deutsch-Kenntnisse statt Deutsch als Muttersprache
Wenn Sie in einer Stellenausschreibung „Deutsch als Muttersprache“ unter den Anorderungen formulieren, riskieren Sie einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zuletzt musste ein Arbeitsgeber für einen solchen Lapsus einem russischen Bewerber dafür zwei Monatsgehälter zahlen (Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 15.6.2015, 16 Sa 1619/14).
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur