Die Prämien für sog. D & O – Policen, mit denen sich der Geschäftsführer gegen Haftungsrisiken absichern kann, sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Auch, weil sich immer mehr Geschäftsführer gegen die zunehmenden Haftungsrisiken (Stichwort: Compliance) absichern. Wichtig ist dabei, dass der Leistungsumfang der Police speziell auf die Risiken des jeweiligen Geschäftsführers abgestimmt ist. In der Praxis wird die Versicherung in erster Linie für Fehler im Insolvenzverfahren einer GmbH oder – damit im Zusammenhang – für eine fehlerhafte Einlagezahlung in Anspruch genommen.…
Risiko: Ist die D & O über die GmbH abgeschlossen, steigt die Bereitschaft des Insolvenzverwalters gegen den (Gesellschafter-) Geschäftsführer Ansprüche geltend zu machen und diese juristisch durchzusetzen. Gegenmittel: Sie schließen zwei getrennte Versicherungs-Policen ab. Und zwar
- eine D & O – Versicherung, die ausschließlich gegen Ansprüche der Gesellschafter absichert. Diese wird von der GmbH abgeschlossen. Die GmbH zahlt die Prämie.
- eine weitere D & O Versicherung schließen Sie privat ab. Diese sichert Sie ausschließlich gegen Ansprüche aus einem Insolvenzverfahren ab. Sie sind der Versicherungsnehmer und zahlen die Prämien aus eigener Tasche.
Psychologischer Vorteil: Der Insolvenzverwalter weiß dann nicht, dass eine solche Versicherung besteht. Sie sind nicht verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über das Bestehen einer solchen Versicherung zu geben. Sie können davon ausgehen, dass der Insolvenzverwalter nicht jeden strittigen Sachverhalt zu einer juristischen Auseinandersetzung machen wird (vgl. dazu Oliver Lange, Selbstschutzmaßnahmen des Geschäftsführers einer kriselnden GmbH, GmbH-Rundschau 19/2015, Seite 1009ff.).