Derzeit wird der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens diskutiert (Referentenentwurf des BMF vom 26.8.2015). Damit sollen die Voraussetzungen für kompletten elektronischen Datenaustausch zwischen Bürgern, Unternehmen und den Finanzbehörden neu geregelt werden. In einem ersten Schritt werden nun die Voraussetzungen für die elektronische Einkommensteuer-Erklärung geschaffen. Im Einzelnen ist geplant: …
- Erweiterung des Datenumfangs der vorausgefüllten Steuererklärung
- elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden
- Ausbau der vollautomatischen Bearbeitung von Steuererklärungen mithilfe von Risikomanagementsystemen
- Vorlage von Belegen zur Steuererklärung nur noch auf Anforderung
- Ermöglichung des elektronischen Belegversands
Die gesetzlichen Maßnahmen sollen am 1.1.2017 in Kraft treten. Die technische Umsetzung der Maßnahmen soll im Jahr 2022 abgeschlossen sein. In Zukunft wird es nicht mehr ein zuständiges Finanzamt geben. Die Finanzbehörden werden optimieren und die elektronischen Steuererklärungen nach freien Kapazitäten bearbeiten. Der gewohnt kurze Weg zwischen Steuerzahler, Steuerberater und Finanzamts-Sachbearbeiter entfällt. Auch zahlreiche Detailregelungen führen laut DStV zu einer Verschlechterung der rechtlichen Stellung der Steuerbürger (Fristen, Einspruchsrechte, Bevollmächtigungen usw.).