„Ein Kunde – er ist Geschäftsführer einer GmbH – hat mir versichert, dass er notfalls persönlich den Kopf hinhält, falls die Firma zahlungsunfähig wird. Welche rechtlichen Folgen hat das? Kann ich mich darauf verlassen?“. So die Anfrage des Geschäftsführers einer Elektro-GmbH, der für diesen Firmenkunden die kompletten Installationen für die Büro-Technik neu verlegen soll. Gesamt-Ausschreibungsvolumen rund 55.000 EUR. Was müssen Sie bei einem solchen Garantieversprechen beachten? …
Die Rechtslage: Zu einem vergleichbaren Fall gibt es ein BGH-Urteil. Danach gilt: Die einem Warenlieferanten im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung vom Gesellschafter-Geschäftsführer gegebene Versicherung, er werde bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Firma Kapital nachschießen, so dass der Lieferant sein Geld auf jeden Fall bekomme, kann ein selbstständiges Garantieversprechen nach § 305 BGB darstellen. Das kann auch im oben genannten Fall unterstellt werden (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 18. 6.2001, II ZR 248/99 für den Falle einer GmbH & Co. KG).