Gute Nachrichten für Postversender. Die Bundesnetzagentur hatte der Post die Preiserhöhungen in den Jahren 2003 bis 2005 fälschlicherweise genehmigt. Der Kläger kann die zuviel gezahlten Entgelte zurückverlangen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5.8.2015, 6 C 8.14, 6 C 9.14 und 6 C 10.14). …
Wer die entsprechenden Belege vorlegen kann, sollte prüfen, ob das überbezahlte Porto zurück gefordert werden kann. Allerdings weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass es einen automatischen Rückzahlungsanspruch anderer Postkunden nicht gibt. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Rückzahlung per Klage oder Klageandrohung durchgesetzt werden kann.