Diktiert der Geschäftsführer zu Beginn und zum Ende der Fahrt die vorgeschriebenen Daten auf Kassette und trägt er diese Daten anschließen in eine Excel-Tabelle ein, genügt das nicht den Voraussetzungen für ein ordnungsgemäß zu führendes Fahrtenbuch. Begründung: Diese Diktate lassen sich verändern, ohne dass sich das nachträglich feststellen lässt (FG Köln, Urteil vom 18.6.2015, 10 K 33/15). …
Damit entfällt wohl auch die Möglichkeit, die Fahrdaten in das Smartphone zu diktieren (Kilometerstand, Ziel, Kunde) und diese per E‑Mail ins Office zu schicken und dort in eine Excel-Tabelle eintragen zu lassen. Trotz neuer Medien bleibt die Führung eines Fahrtenbuchs umständlich. Nach wie vor einfachste Lösung: Das elektronische Fahrtenbuch mit Finanzamts-Zertifizierung.