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Volkelt-Briefe

Steuerberater: Bescheinigung zum Mindestlohn

Laut Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer sind Steu­er­be­ra­ter befugt, Beschei­ni­gun­gen dar­über aus­zu­stel­len, dass das betref­fen­de Unter­neh­men den Min­dest­lohn ein­hält (BSBK, Mit­tei­lung vom 9.7.2015) …Ob ein sol­ches Papier in der Pra­xis hält, was es ver­spricht, ist offen. Den­noch: Setzt Ihre GmbH Arbeit­neh­mer in Fir­men z. B. als Sub­un­ter­neh­men ein, kann eine sol­che halb­amt­li­che Beschei­ni­gung im Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren nicht schaden.

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