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Volkelt-Briefe

Organisationsverschulden: Wie fit sind Ihre Mitarbeiter tatsächlich?

Ob es um einen Unfall geht, beschä­dig­te Ware oder ver­pass­te Lie­fer­ter­mi­ne: Wenn etwa schief läuft, wird ein Schul­di­ger gesucht. Lässt sich der nicht fin­den, wird der Geschäfts­füh­rer in die Haf­tung genom­men. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den heißt das juris­ti­sche Zau­ber­wort. In nicht weni­gen Fäl­len – das bele­gen zahl­rei­che Urtei­le dazu – gelingt es tat­säch­lich, den Geschäfts­füh­rer auch per­sön­lich in die Haf­tung zu neh­men. Was ist ein Organisationsverschulden? …

Die Rechts­la­ge: Bei einem Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den wird die Hand­lung einer Hilfs­kraft der über­ge­ord­ne­ten Stel­le zuge­rech­net. Im Arbeits­le­ben bedeu­tet das, dass die Hand­lung eines Ange­stell­ten dem Arbeit­ge­ber zuge­ord­net wird. Das kann so weit gehen, dass der Geschäfts­füh­rer für eine Hand­lung des Arbeit­ge­bers ein­ste­hen muss. Und zwar dann, wenn der es vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig unter­las­sen hat, dafür zu sor­gen, dass der Arbeit­neh­mer sei­ne Tätig­keit ord­nungs­ge­mäß aus­üben kann. Dazu gehö­ren zum Beispiel:

  • Der Geschäfts­füh­rer ist ver­pflich­tet für die Ein­ar­bei­tung und Anlei­tung der Hilfs­kraft – sprich des Arbeit­neh­mers – zu sor­gen (gemäß § 831 BGB).
  • Dazu gehört auch die Kon­trol­le des Arbeit­neh­mers, ob die­ser über­haupt in der Lage ist, die ihm über­tra­ge­ne Auf­ga­be zu erfüllen.
  • Dazu gehört auch, sich ein Bild über die per­sön­li­che Eig­nung und Vor­aus­set­zun­gen des Arbeit­neh­mers zur Erfül­lung einer Auf­ga­be zu sichern und zu kon­trol­lie­ren (z. B. bei einer Krankheitsvertretung).
Zu Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den kann es in allen Betrie­ben und Bran­chen kom­men. Ob Hand­werks-GmbH, Trans­port-Unter­neh­men, pro­du­zie­ren­de oder Dienst­leis­tungs-Unter­neh­men, deren Zulie­fe­rung Scha­den bewir­ken kann – also nicht nur in den sog. gefah­ren­ge­neig­ten Bran­chen wie Umwelt, Che­mie usw.. Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie dafür sor­gen, dass die Mit­ar­bei­ter ihre Auf­ga­ben qua­li­fi­ziert und feh­ler­frei aus­üben. In kom­ple­xe­ren Orga­ni­sa­tio­nen haben Sie dafür zu sor­gen, dass die­se Grund­sät­ze in den ein­zel­nen Hier­ar­chie­stu­fen bekannt sind und ent­spre­chend ein­ge­hal­ten wer­den (Ein­wei­sung, Kon­trol­le). Wich­tig ist die lücken­lo­se schrift­li­che Doku­men­ta­ti­on. Dazu gehört: Ablauf­vor­ga­ben für Auf­ga­ben und Tätig­kei­ten, Sicher­heits­vor­ga­ben, Hin­wei­se auf die Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on und die Sicher­heits­vor­schrif­ten in Ein­stel­lungs­ge­sprä­chen und in den Arbeits­ver­trä­gen der Mit­ar­bei­ter, Ver­pflich­tung der Abtei­lungs- und Projekt­leitungen zur Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on und zur Doku­men­ta­ti­on der Ein­wei­sung und der (regel­mä­ßi­gen ggf. stich­pro­ben­ar­ti­gen) Kontrolle.

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