Wird Schwarzarbeit mangelhaft ausgeführt, hat der Auftraggeber … keine Rückzahlungsanspruch für die bezahlte Vergütung (BGH, Urteil vom 11.5.2015, VII ZR 216/14). Entscheidend ist, ob in der (vereinbarten) Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Darauf sollten Sie bei der Auftragsvergabe auf jeden Fall bestehen.
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