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Volkelt-Briefe

WKD: Müssen alle Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche helle Arbeitskleidung tragen?

Damit Ver­schmut­zun­gen der Arbeits­klei­dung unmit­tel­bar erkenn­bar sind, müs­sen die Mit­ar­bei­ter in der Lebens­mit­tel­bran­che (z. B. The­ken­per­so­nal) hel­le Arbeits­klei­dung tra­gen. So hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin jetzt die Euro­pa­recht­li­che Lebens­mit­tel­hy­gie­ne-Ver­ord­nung inter­pre­tiert (VG Ber­lin, Urteil vom 24.3.2015, 14 K 344.11 u. a.). …

Aus CI-Grün­den tru­gen die Mit­ar­bei­ter der Metz­ge­rei bordeaux/schwarze Arbeits­klei­dung, bei denen der Wirt­schafts­kon­troll­dienst zwar kei­ne Ver­schmut­zun­gen bean­stan­den konn­te. Der WKD unter­sag­te eine sol­che Arbeits­klei­dung aus „grund­sätz­li­che Erwä­gun­gen“. Die Kla­ge dage­gen war erfolg­los. Man darf gespannt sein, ob die­ses Urteil auch Aus­wir­kun­gen auf die dunk­le Dienst­klei­dung des Ser­vice-Per­so­nals in der geho­be­nen Gas­tro­no­mie hat.

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