Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Anteils-Erwerb kostet Grunderwerbsteuer

Kommt es bei der Umstruk­tu­rie­rung einer Immo­bi­li­en besit­zen­den GmbH zu einem Anteils­er­werb durch einen Gesell­schaf­ter oder zu einem Anteils­er­werb durch die GmbH selbst (hier: sog. Eige­ner Geschäfts­an­teil), dann liegt eine grund­er­werb­steu­er­pflich­ti­ge Anteils­ver­ei­ni­gung vor (BFH, Urteil vom 20.1.2015, II R 8/13).…

Das ergibt sich aus der wört­li­chen Aus­le­gung des Grund­er­werb­steu­er­ge­set­zes (§ 1 Abs. 3 Nr. GrEStG). Auch dann, wenn die Erwerb des Anteils durch die GmbH unrecht­mä­ßig war, z. B. weil die Stamm­ein­la­ge nicht voll ein­ge­zahlt war oder die GmbH für den Erwerb des Anteils nicht mehr über die dazu not­wen­di­gen Kapi­tal­re­ser­ven verfügte.

Schreibe einen Kommentar