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Volkelt-Briefe

BAV: Nahles-Rente wird kleinere Firmen zusätzlich belasten

Im Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­te­ri­um von Andrea Nah­les kon­kre­ti­sie­ren sich die Plä­ne für eine Neu­ord­nung der Betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV). Ziel­rich­tung: … Wäh­rend bis­lang über­wie­gend Arbeit­neh­mer in grö­ße­ren Betrie­ben in den Genuss einer betrieb­lich finan­zier­ten Zusatz­ver­sor­gung kom­men, sol­len jetzt auch alle klei­ne­ren Betrie­be über Tarif­re­ge­lun­gen ein­be­zo­gen wer­den. Die Rege­lun­gen sol­len dann auch für alle nicht-tarif­ge­bun­de­nen Fir­men gel­ten. Um die Betriebs­ren­te abzu­si­chern, wird es für die Betrie­be eine zusätz­li­che Umla­ge geben. Laut Staats­se­kre­tär Jörg Asmus­sen wird es dazu aller­dings nur gering­fü­gi­ge steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ver­bes­se­run­gen für die Lohn­be­stand­tei­le geben, die direkt in die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung ein­ge­zahlt werden.

Das klingt nicht nur nach Zusatz­be­las­tun­gen für klei­ne­re Unter­neh­men. Wird eine sol­che Rege­lung als Tarif­lö­sung ein­ge­führt, ist davon aus­zu­ge­hen, dass alle klei­ne­ren Fir­men die Umla­ge zur Insol­venz­si­che­rung z. B. an den Pen­si­ons-Siche­rungs-Ver­ein zah­len müs­sen. Und zwar unab­hän­gig davon, ob die Mit­ar­bei­ter über­haupt die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung nut­zen. Laut mit­tel­fris­ti­ger Finanz­pla­nung ist kei­ne Ent­las­tung die­ser Bei­trä­ge bei der Steu­er oder der Sozi­al­ver­si­che­rung ein­ge­plant. Fazit: Nicht unbe­trächt­li­che Zusatz­kos­ten für klei­ne­re Unter­neh­men sind jetzt schon absehbar.

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