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Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam

Die ers­ten Urtei­le in Sachen Min­dest­lohn sind da. Hier: Will der Arbeit­ge­ber Urlaubs­geld und Son­der­zah­lun­gen auf den Min­dest­lohn anrech­nen, dann … ist eine aus die­sem Grund aus­ge­spro­che­ne Ände­rungs­kün­di­gung unwirk­sam (Arbeits­ge­richt Ber­lin, Urteil vom 4.3.2015, 54 Ca 14420/14).

Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. Der Arbeit­ge­ber wird den Sach­ver­halt in der nächs­ten Instanz (LAG Ber­lin-Bran­den­burg) prü­fen las­sen. Das Arbeits­ge­richt hat zum Sach­ver­halt aller­dings kei­ne über­zeu­gen­de und fun­dier­te Begrün­dung gelie­fert. Über den Aus­gang des Ver­fah­rens hal­ten wir Sie selbst­ver­ständ­lich auf dem Laufenden.

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