Die ersten Urteile in Sachen Mindestlohn sind da. Hier: Will der Arbeitgeber Urlaubsgeld und Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen, dann … ist eine aus diesem Grund ausgesprochene Änderungskündigung unwirksam (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 4.3.2015, 54 Ca 14420/14).
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber wird den Sachverhalt in der nächsten Instanz (LAG Berlin-Brandenburg) prüfen lassen. Das Arbeitsgericht hat zum Sachverhalt allerdings keine überzeugende und fundierte Begründung geliefert. Über den Ausgang des Verfahrens halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.