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GmbH-Senior: So nutzen Sie das neue Arbeitszimmer-Urteil

Nicht nur Rent­ner, die neben der Ren­te Ein­künf­te aus einem Bera­tungs-Job bezie­hen, kön­nen die neue Rechts­la­ge nach dem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zur steu­er­li­chen Absetz­bar­keit der Kos­ten für das häus­li­che Arbeits­zim­mer nut­zen. Das gilt auch für den GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, der … nach dem Aus­schei­den aus der GmbH wei­ter für die GmbH bera­tend tätig ist, und für den kein Büro in den Räu­men der GmbH zur Ver­fü­gung steht (BFH, Urteil vom 11.11.2014, VIII R 3/12)

Unter den genann­ten Vor­aus­set­zun­gen kann der Ex- Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer nicht nur die Pau­scha­le für das Arbeits­zim­mer (1.250 EUR), son­dern die tat­säch­li­chen Kos­ten bei der Steu­er ansetzen.

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