Nicht nur Rentner, die neben der Rente Einkünfte aus einem Beratungs-Job beziehen, können die neue Rechtslage nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nutzen. Das gilt auch für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, der … nach dem Ausscheiden aus der GmbH weiter für die GmbH beratend tätig ist, und für den kein Büro in den Räumen der GmbH zur Verfügung steht (BFH, Urteil vom 11.11.2014, VIII R 3/12)
Unter den genannten Voraussetzungen kann der Ex- Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur die Pauschale für das Arbeitszimmer (1.250 EUR), sondern die tatsächlichen Kosten bei der Steuer ansetzen.