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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Änderungsverordnung soll Arbeitsstättenverordnung retten

Bereits im Okto­ber hat­te das Bun­des­ka­bi­nett die Über­ar­bei­tung der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung nach den Vor­ga­ben der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung gebil­ligt. Aller­dings waren die kon­kre­ten Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen der Ver­ord­nung auf Kri­tik der Arbeit­ge­ber gesto­ßen. Z. B. Punk­te wie: Aus­stat­tung der Pau­sen­räu­me, Vor­ga­ben für Arbeits­plät­ze, Vor­ga­ben für Tele­ar­beits­plät­ze, abschließ­ba­re Spin­de für die Mit­ar­bei­ter usw. Unter­des­sen ist man bereit, büro­kratische Aus­wüch­se zu kor­rigieren.

Risi­ko:Kön­nen sich die Betei­lig­ten im Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin Nahles/SPD und Arbeitgeberverbände/CDU auf der ande­ren Sei­te nicht eini­gen, blei­ben die im Gesetz fest­ge­schrie­be­nen Vor­ga­ben ver­bind­lich – z. B. die Vor­ga­ben für Bild­schirm­ar­beits­plät­ze. Danach unter­lie­gen Home-Arbeits­plät­ze den glei­chen Vor­schrif­ten wie Büro-Arbeits­­plät­ze. Z. B., dass die Arbeit­ge­ber selbst oder ein Arbeits­me­di­zi­ner die Tele­ar­beits­plät­ze zu Hau­se über­prü­fen müssten.

Es ist zu befürch­ten, dass die neue Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung für Betrie­be mit star­ker gewerk­schaft­li­cher Aus­rich­tung des Betriebs­ra­tes zusätz­li­che Rei­bung bringt. Abseh­bar ist, dass zusätz­li­che Kos­ten für die Prü­fung und Aus­stat­tung der Arbeits­plät­ze kom­men wer­den. Selbst wenn Aus­nah­me­re­ge­lun­gen kom­men, brin­gen die zusätz­li­chen Auf­wand, etwa indem Anträ­ge gestellt oder Begrün­dun­gen geschrie­ben wer­den müs­sen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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