Bereits im Oktober hatte das Bundeskabinett die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung nach den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung gebilligt. Allerdings waren die konkreten Ausführungsbestimmungen der Verordnung auf Kritik der Arbeitgeber gestoßen. Z. B. Punkte wie: Ausstattung der Pausenräume, Vorgaben für Arbeitsplätze, Vorgaben für Telearbeitsplätze, abschließbare Spinde für die Mitarbeiter usw. Unterdessen ist man bereit, bürokratische Auswüchse zu korrigieren.
Risiko: … Können sich die Beteiligten im Bundesarbeitsministerin Nahles/SPD und Arbeitgeberverbände/CDU auf der anderen Seite nicht einigen, bleiben die im Gesetz festgeschriebenen Vorgaben verbindlich – z. B. die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze. Danach unterliegen Home-Arbeitsplätze den gleichen Vorschriften wie Büro-Arbeitsplätze. Z. B., dass die Arbeitgeber selbst oder ein Arbeitsmediziner die Telearbeitsplätze zu Hause überprüfen müssten.