Ursprünglich sollte die Lohnsteuer-Freigrenze für Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen an Arbeitnehmer (Bewirtung, Geschenke) zum 1.1.2015 von 110 EUR auf 150 EUR angehoben werden. Diese Regelung fand aber keine Mehrheit. Neu ist jetzt aber, dass … die bisherige Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt wird (Zollkodexanpassungsgesetz vom 22.12.2014).
Immerhin. Damit müssen Sie nicht mehr befürchten, dass bei einer geringfügigen Überschreitung der Freigrenze sofort für den gesamten Betrag Lohnsteuer nachgezahlt werden muss. Der Betrag von 110 EUR für solche Leistungen an Arbeitnehmer bleibt auf jeden Fall lohnsteuerfrei. Ein den Freibetrag übersteigender Betrag können Sie in Zukunft pauschal mit 25 % besteuern (vgl. § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a EStG).