Auch in der Familie gelten die Vorschriften für den Mindestlohn. Auch für diese Arbeitnehmer müssen Sie die Arbeitszeiten dokumentieren. In kleineren GmbHs können Sie u. E. gut davon ausgehen, dass …
geleistete Überstunden nicht sofort auf die Stundenlöhne herunter gerechnet werden und – falls ein Stundenlohn unter 8,50 EUR herauskommt – nicht umgehend geahndet werden. Aufpassen müssen Sie trotzdem. Z. B. dann, wenn der Ehegatte oder Kinder als pauschalierte 450 EUR-Jobber gemeldet sind, es sich aber aus der Arbeitszeit-Dokumentation ergibt, dass er regelmäßig mehr verdienen muss als vertraglich vereinbart. Meldet der Zoll die Arbeitszeit-Dokumentation an die Minilohn-Zentrale, kann das zu Nachforderungen führen.
Beispiel: Es ist ein Stundenlohn von 8,50 EUR auf dem Papier vereinbart und aus den Arbeitszeit-Dokumentation ergeben sich regelmäßig mehr als 53 Stunden geleistete Arbeitszeit. Folge: Die 450-EUR-Grenze ist überschritten. Es drohen Nachzahlungen an die Sozialversicherung und zwar unabhängig davon, ob Lohn nachgezahlt wird oder nicht. Wir empfehlen auf jeden Fall nachzubessern: Stellen die Zollprüfer erneut fest, dass Sie die Arbeitszeiten des Ehegatten (aus Verärgerung oder Protest) nicht aufzeichnen, kann die Behörde Ihnen vorsätzlichen Verstoß gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (§ 17 MiLoG) unterstellen und das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR (§ 21 Abs. 1, Abs. 3) belangen.